Absturzsicherung im Bestand nachrüsten

· Riwega Swiss GmbH

Absturzsicherungen lassen sich auf fast jedem bestehenden Dach nachrüsten. Der Ablauf führt von der Begehung über die Prüfung der Tragfähigkeit und die Systemwahl bis zur Dokumentation. Wo die Abdichtung intakt bleiben soll, sichern auflastgehaltene Anschlagpunkte und Geländer das Dach ohne Durchdringung.

Eine Absturzsicherung lässt sich auf fast jedem bestehenden Dach nachrüsten. Entscheidend ist nicht das Alter des Gebäudes, sondern der Zustand des Dachaufbaus, die Tragfähigkeit des Untergrunds und die geplante Nutzung. Der Ablauf ist immer derselbe: Begehung und Bestandsaufnahme, Prüfung der Tragfähigkeit, Systemwahl passend zum Dachaufbau, Montage und Dokumentation. Wo die bestehende Abdichtung nicht durchdrungen werden darf, kommen auflastgehaltene Systeme zum Einsatz, die allein durch Ballast in Position bleiben.

Wie läuft die Nachrüstung Schritt für Schritt ab?

Anders als beim Neubau steht die Konstruktion bereits: Dachaufbau, Abdichtung, Aufbauten und Zugänge geben den Rahmen vor. Am Anfang steht deshalb nicht die Produktwahl, sondern die Frage nach der Nutzung – wer betritt das Dach, wie oft und wofür? Ein Dach, das einmal jährlich für die Kaminreinigung begangen wird, verlangt eine andere Lösung als eine Fläche mit Photovoltaik und monatlichen Kontrollgängen.

Erst danach wird geprüft, ob Kollektivschutz möglich ist, denn die Schweizer Massnahmenhierarchie verlangt, dass ein Geländer immer vor der persönlichen Schutzausrüstung geprüft wird; wie diese Rangfolge funktioniert, erklärt der Ratgeber zu Kollektivschutz und Individualschutz. Zu bedenken ist ausserdem die Montage selbst: Die Bauarbeitenverordnung (BauAV) verlangt grundsätzlich bei mehr als 2 m Absturzhöhe Massnahmen gegen Absturz, bei Arbeiten auf Dächern gelten ab 3 m Absturzhöhe an der Traufe zusätzliche Anforderungen. Für die Montagephase ist deshalb oft eine temporäre Sicherung nötig, etwa ein Seitenschutz nach EN 13374.

Was wird bei Begehung und Bestandsaufnahme erfasst?

Erfasst werden alle Absturzkanten und Gefahrenstellen: Dachränder und Attikahöhe, Dachneigung und Dachaufbau, nicht durchbruchsichere Flächen wie Lichtkuppeln, die zu wartenden Anlagen, die künftigen Wartungswege sowie der Zugang zum Dach.

Der Zugang wird oft unterschätzt: Führt der Weg über eine Anlegeleiter, eine Steigleiter oder einen Dachausstieg, gehört dieser Abschnitt genauso zum Sicherungskonzept wie die Dachfläche. Ebenso wichtig sind vorhandene Systeme. Sind alte Anschlagpunkte oder Sicherheitsdachhaken montiert, muss geklärt werden, ob Kennzeichnung, Montagedokumentation und ein aktueller Prüfnachweis vorliegen; fehlen diese Unterlagen, lässt sich die Belastbarkeit im Nachhinein meist nicht mehr belegen. Baupläne und Fotos ergänzen die Aufnahme, die verbindliche Beurteilung erfolgt aber am Objekt.

Warum muss die Tragfähigkeit des Untergrunds geprüft werden?

Ein Anschlagpunkt ist nur so sicher wie das Bauteil, in das er die Kräfte einleitet. Die Norm EN 795:2012 setzt für fest montierte Anschlageinrichtungen voraus, dass die Unterkonstruktion die im Sturzfall auftretenden Kräfte sicher aufnimmt – im Bestand ist genau dieser Nachweis der aufwendigste Teil der Nachrüstung.

Ob unter der Abdichtung eine Betondecke, eine Holzschalung, ein Trapezblech oder eine Leichtkonstruktion liegt, entscheidet über die gesamte Systemwahl. Geklärt wird das über vorhandene Pläne, über eine gezielte Sondieröffnung im Bereich der geplanten Befestigungspunkte und, wo nötig, über die Beurteilung durch eine Fachplanung. Bei Beton zählen Bauteildicke, Bewehrungslage und Betonqualität, bei Holz Dimension und Zustand von Sparren und Schalung. Auch auflastgehaltene Systeme entbinden nicht davon: Sie belasten die Dachkonstruktion dauerhaft mit dem Zusatzgewicht der Ballastplatten.

Welches System passt zu welchem Dachaufbau?

Die Systemwahl richtet sich nach dem Untergrund: Beton, Holz und Stahl erlauben verschraubte oder eingeklebte Einzelanschlagpunkte, Trapezblech und Sandwichpaneele werden mit vernieteten Punkten gesichert, Stehfalzdächer mit Klemmbefestigungen ohne Durchdringung, Steildächer mit Sicherheitsdachhaken und Flachdächer mit intakter Abdichtung mit auflastgehaltenen Ankern.

Das SafeGuard Sortiment von Riwega Swiss bildet das ab: Der SafeGuard AP 2 ist für Betonuntergründe auf dem Flachdach ausgelegt, der SafeGuard Smart für Holz, Beton oder Stahl, der SafeGuard Trapez wird mit Blindnieten auf Trapezblech und Sandwichpaneelen befestigt, der SafeGuard Falz klemmt auf dem Stehfalz und der SafeGuard SkyFix dient als Sicherheitsdachhaken auf dem Steildach. Für lange Wartungswege werden Einzelpunkte zu einem Seilsystem verbunden; welche Bauart welchem Normtyp entspricht, erklärt der Ratgeber zu den EN 795 Typen A bis E.

Wann ist eine Befestigung ohne Durchdringung die bessere Lösung?

Auflastgehaltene Systeme sind die bessere Lösung, wenn die Dachabdichtung intakt ist und nicht geöffnet werden soll – etwa nach einer Dachsanierung, bei heiklen Abdichtungsdetails oder wenn keine neue Schwachstelle in der Dachhaut entstehen soll. Sie halten allein durch Eigengewicht und Reibung.

Der SafeGuard Ballast ist ein solcher Anschlagpunkt — laut Datenblatt zertifiziert nach EN 795:2012 Typ A: beschwert mit 16 handelsüblichen Betonplatten 500 × 500 × 50 mm oder 20 Platten 500 × 500 × 40 mm, ausgelegt für Dachneigungen bis 5 Grad und einzeln wie auch im Seilsystem SafeGuard Line einsetzbar – die Angaben dazu stehen auf der Produktseite SafeGuard Ballast. Für Kies- und Gründächer gibt es mit dem SafeGuard Green eine in den Dachaufbau eingebettete Variante.

Auch der Kollektivschutz lässt sich durchdringungsfrei montieren: Auflastgehaltene Aluminiumgeländer mit Betongegengewichten nach EN ISO 14122-3 sichern den Dachrand dauerhaft – eine Übersicht bietet die Seite zu Dachrandgeländern. Wo durchdrungen wird, entscheidet der saubere Anschluss über die Dichtheit; für die SafeGuard Stützen gibt es dafür Eindichtmanschetten in Bitumen, TPO-PP und PVC.

Was gehört in die Dokumentation der Nachrüstung?

Die Dokumentation hält fest, welche Produkte wo montiert wurden, wie sie befestigt sind und auf welchem Untergrund sie sitzen, und belegt den Einbau mit Fotos. Bei SafeGuard Systemen übernimmt das die Montagedokumentation.

Sie ist die Grundlage jeder späteren wiederkehrenden Prüfung, dient Bauherrschaft und Arbeitgeber als Nachweis gegenüber der Suva und sagt jeder Person, die das Dach betritt, wie viele Personen sich gleichzeitig sichern dürfen. Dazu kommen ein Lageplan der Anschlagpunkte und die Benutzerinformation des Herstellers; wie die Prüfpraxis aussieht, beschreibt der Ratgeber zum Prüfen von Anschlagpunkten. Orientierung geben zudem das Suva-Merkblatt «Arbeiten auf Dächern» (44066) und die Herstellervorgaben.

Die Riwega Swiss GmbH in Möhlin begleitet Nachrüstungen von der Begehung über den Systemvorschlag bis zu Montage und Dokumentation. Vereinbaren Sie eine Beratung oder eine Begehung vor Ort – eine erste Einschätzung ist anhand von Plänen und Fotos möglich.

Häufige Fragen

Kann eine Absturzsicherung ohne Durchdringung der Dachabdichtung nachgerüstet werden?

Ja. Auf Flachdächern mit geringer Neigung halten auflastgehaltene Anschlagpunkte allein durch Ballastplatten, und Geländer sind ebenfalls als auflastgehaltene Variante mit Betongegengewichten erhältlich. Auf Stehfalzdächern arbeiten Klemmbefestigungen ohne Durchdringung. Voraussetzung sind die Herstellervorgaben zu Dachneigung, Untergrund und Randabstand.

Wie wird die Tragfähigkeit des Untergrunds bei einer Nachrüstung beurteilt?

Über vorhandene Baupläne, eine gezielte Sondieröffnung im Bereich der geplanten Befestigungspunkte und, wo nötig, die Beurteilung durch eine Fachplanung. Massgebend sind Art und Zustand des Bauteils, also Beton, Holz, Trapezblech oder Leichtkonstruktion. Ohne diesen Nachweis lässt sich ein fest montierter Anschlagpunkt nach EN 795 nicht sicher setzen.

Können vorhandene alte Anschlagpunkte weiterverwendet werden?

Nur wenn Kennzeichnung, Montagedokumentation und ein aktueller Prüfnachweis einer sachkundigen Person vorliegen und das System unbeschädigt ist. Fehlen diese Unterlagen, lässt sich die Belastbarkeit nachträglich meist nicht mehr belegen; dann wird der Punkt ersetzt. Nach einer Sturzbelastung ist ein System ausser Betrieb zu nehmen und vor weiterer Nutzung zu kontrollieren.

Gehört der Dachzugang zur Nachrüstung dazu?

Ja. Der Weg auf das Dach ist Teil des Sicherungskonzepts: Anlegeleiter, Steigleiter oder Dachausstieg müssen sicher erreichbar und benutzbar sein, bevor die Fläche selbst gesichert wird. Bei hohen Steigleitern kommt Steigschutz mit fester Führung infrage, bei Anlegeleitern eine Leitersicherung am Gebäude. Die Begehung erfasst diesen Abschnitt mit.

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