Anschlagpunkte prüfen: Wartung, Prüfintervalle und Pflichten für Eigentümer

· Riwega Swiss GmbH

Permanente Anschlagpunkte müssen in der Regel jährlich durch eine sachkundige Person geprüft werden – verantwortlich dafür ist der Gebäudeeigentümer. Dieser Ratgeber zeigt, welche Intervalle gelten, wie die Prüfung dokumentiert wird und wer haftet, wenn sie unterbleibt.

Die Riwega Swiss GmbH in Möhlin montiert und wartet Absturzsicherungen auf Dächern und an Fassaden in der ganzen Schweiz. Für Eigentümerinnen und Eigentümer gilt ein einfacher Grundsatz: Permanente Anschlagpunkte, Seil- und Schienensysteme müssen in der Regel jährlich durch eine sachkundige Person geprüft werden – und die Verantwortung dafür liegt beim Gebäudeeigentümer, nicht beim Handwerker, der das System benutzt.

Warum müssen Anschlagpunkte regelmässig geprüft werden?

Anschlagpunkte müssen regelmässig geprüft werden, weil Witterung, Korrosion, UV-Strahlung, Bewegungen des Bauwerks und unsachgemässe Nutzung ihre Tragfähigkeit unbemerkt beeinträchtigen können und ein Versagen im Sturzfall unmittelbar lebensgefährlich ist – nur eine dokumentierte, wiederkehrende Prüfung stellt sicher, dass sich Dachdecker, Spengler und Unterhaltspersonal gefahrlos einhängen dürfen. Ein Anschlagpunkt sieht auch nach Jahren oft unverändert aus; ob die Befestigung im Untergrund noch trägt, ob die Abdichtung dicht ist und ob Verformungselemente intakt sind, zeigt erst die sachkundige Kontrolle.

Dazu kommt ein praktischer Grund: Handwerksbetriebe dürfen und wollen sich nur an Systemen sichern, deren Prüfung nachgewiesen ist. Ein ungeprüftes System kann dazu führen, dass Unterhaltsarbeiten nicht ausgeführt werden oder teure Ersatzmassnahmen wie Hubarbeitsbühnen nötig sind.

Wie oft müssen Anschlagpunkte geprüft werden?

Permanente Anschlageinrichtungen sind in der Regel mindestens einmal jährlich durch eine sachkundige Person zu prüfen; massgebend sind die Herstellervorgaben, die je nach Produkt auch abweichende Intervalle vorsehen können, sowie eine ausserordentliche Prüfung nach jeder Sturzbelastung, nach Umbauten am Dach oder bei sichtbaren Beschädigungen. Bei Riwega Swiss gilt beispielsweise für die SafeGuard-Anschlagpunkte ein jährliches Prüfintervall; einzelne auflastgehaltene Systeme haben gemäss Hersteller längere Intervalle.

Unabhängig davon gilt vor jeder Benutzung: Wer sich einhängt, führt eine Sichtkontrolle durch. Auffälligkeiten wie lose Teile, starke Korrosion, beschädigte Seile oder fehlende Kennzeichnungen sind sofort zu melden, das System ist bis zur Klärung nicht zu benutzen.

Wer darf Anschlagpunkte prüfen?

Prüfen dürfen Anschlagpunkte nur sachkundige Personen, die durch Ausbildung und Erfahrung mit dem jeweiligen System vertraut sind, die Montage- und Prüfvorgaben des Herstellers kennen und den Zustand von Befestigung, Korrosionsschutz, Dichtheit und Kennzeichnung beurteilen können – in der Praxis sind das häufig vom Hersteller geschulte Servicetechniker oder entsprechend qualifizierte Fachbetriebe. Die Sachkunde ist produktbezogen: Wer ein Seilsystem prüft, muss auch Seilspannung, Dämpfungselemente und Endverbindungen beurteilen können. Bei Unsicherheit lohnt sich die Rückfrage beim Hersteller oder Lieferanten des Systems.

Wie wird die Prüfung dokumentiert?

Jede Prüfung wird in einer Anlagendokumentation festgehalten, die Montagenachweis, Produktdaten, Prüfdatum, Prüfergebnis, festgestellte Mängel und den Namen der prüfenden Person umfasst; bewährt haben sich digitale Lösungen wie die SafeGuard Montagedokumentation auf safeguard-doku.ch, mit der Montage und wiederkehrende Prüfungen zentral erfasst und jederzeit abrufbar sind. Eine vollständige Dokumentation umfasst:

  • Montagedokumentation mit Fotos der Befestigung und des verwendeten Materials
  • Produktbezeichnung, Norm (z. B. EN 795:2012), Seriennummer und Baujahr
  • Datum und Ergebnis jeder wiederkehrenden Prüfung
  • festgestellte Mängel und veranlasste Massnahmen
  • Name und Qualifikation der prüfenden Person

Sichtbares Gegenstück zur Dokumentation ist die Prüfplakette beziehungsweise das Typenschild am Systemzugang: Es zeigt an, wann die Anlage zuletzt geprüft wurde und wann die nächste Prüfung fällig ist. Riwega Swiss kennzeichnet Einzelanschlag- und Seilsysteme beispielsweise mit Safecheck-Typenschildern. Wer das Dach betritt, erkennt so auf einen Blick, ob er sich einhängen darf.

Wer haftet, wenn Anschlagpunkte nicht geprüft sind?

Die Verantwortung liegt beim Eigentümer des Gebäudes: Als Werkeigentümer haftet er nach Schweizer Obligationenrecht (Art. 58 OR) für Schäden, die auf mangelhaften Unterhalt seiner Anlage zurückzuführen sind, und auch Verwaltungen, Facility-Management-Betriebe und Arbeitgeber, die Mitarbeitende an einem ungeprüften System arbeiten lassen, können zivil- und strafrechtlich belangt werden. Die Werkeigentümerhaftung ist eine Kausalhaftung – ein Verschulden muss nicht nachgewiesen werden. Kommt es an einem ungeprüften oder mangelhaften Anschlagpunkt zu einem Unfall, stehen Eigentümer und Verwaltung schnell im Zentrum der Verantwortung.

Für Arbeitgeber gilt zusätzlich: Sie dürfen ihre Mitarbeitenden nur an Systemen arbeiten lassen, deren Sicherheit gewährleistet ist. Vor dem Einsatz sollten sie den Prüfnachweis beim Eigentümer oder bei der Verwaltung einfordern.

Was gilt nach einem Sturz oder einer Beschädigung?

Nach einer Sturzbelastung oder einer erkennbaren Beschädigung ist die Anschlageinrichtung sofort zu sperren und darf erst wieder benutzt werden, wenn eine sachkundige Person sie geprüft und freigegeben oder der Hersteller die betroffenen Komponenten ersetzt hat; viele Anschlagpunkte besitzen Verformungselemente, die einen Sturz sichtbar anzeigen und danach zwingend ausgetauscht werden müssen. Dasselbe gilt nach Arbeiten am Dach, die den Untergrund betreffen – etwa nach einer Sanierung der Abdichtung oder der Montage einer Photovoltaikanlage: Auch hier sollte das System vor der nächsten Benutzung kontrolliert werden.

Wie unterstützt Riwega Swiss bei Wartung und Prüfung?

Riwega Swiss bietet einen Wartungsservice, bei dem geschulte Techniker permanente Anschlagpunkte, Seil- und Schienensysteme sowie Geländer wiederkehrend prüfen, die Ergebnisse digital dokumentieren, die Prüfplakette aktualisieren und Eigentümer rechtzeitig an das nächste Intervall erinnern – auf Wunsch inklusive Instandsetzung und Ersatz defekter Komponenten. Für neu montierte SafeGuard-Systeme wird die Montage von Beginn an digital auf safeguard-doku.ch dokumentiert, sodass die Anlagengeschichte lückenlos nachvollziehbar bleibt. So erfüllen Eigentümer und Verwaltungen ihre Pflichten mit minimalem Aufwand – und alle, die auf dem Dach arbeiten, können sich auf die Sicherung verlassen.

Häufige Fragen

Wie erkenne ich, ob ein Anschlagpunkt geprüft ist?

Am Systemzugang befindet sich in der Regel eine Prüfplakette oder ein Typenschild mit dem Datum der letzten und der nächsten Prüfung. Zusätzlich muss eine Anlagendokumentation mit den Prüfnachweisen vorliegen, beim SafeGuard-System zum Beispiel digital auf safeguard-doku.ch. Fehlen Plakette und Nachweis, gilt das System als ungeprüft und darf nicht benutzt werden.

Muss ein selten genutztes Dach trotzdem jährlich geprüft werden?

Massgebend sind die Herstellervorgaben, die in der Regel ein jährliches Intervall vorsehen – unabhängig davon, wie oft das System benutzt wird, denn Witterung und Korrosion wirken auch ohne Nutzung. Spätestens vor der nächsten Benutzung muss die Prüfung nachgeholt werden; ein abgelaufenes Prüfintervall bedeutet Benutzungsverbot.

Wer organisiert die Prüfung bei vermieteten Liegenschaften?

Die Pflicht liegt beim Eigentümer; in der Praxis delegiert er die Organisation meist an die Liegenschaftsverwaltung oder das Facility Management. Sinnvoll ist ein Wartungsvertrag mit einem Fachbetrieb wie Riwega Swiss, der die Intervalle überwacht, die Prüfungen durchführt und die Dokumentation führt.

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  • Teammitglied der Riwega Swiss GmbH
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