Dachrandgeländer

Die Riwega Swiss GmbH liefert Dachrandgeländer als Kollektivschutz: Geländersysteme nach EN ISO 14122-3 sichern Flachdächer dauerhaft, ohne dass Nutzer persönliche Schutzausrüstung tragen müssen. In der Schweiz hat Kollektivschutz Vorrang vor Individualschutz – freistehende, auflastgehaltene Geländer kommen dabei ohne Durchdringung der Dachabdichtung aus und eignen sich auch für die Nachrüstung bestehender Dächer.

Betongegengewichte auf einer Dachterrasse, dahinter Geländer und Stadtsilhouette

Diese Vorschriften und Normen gelten

  • EN ISO 14122-3 Legt Anforderungen an ortsfeste Treppen und Geländer als Zugänge zu maschinellen Anlagen fest, unter anderem eine Geländerhöhe von mindestens 1100 mm mit Knie- und Fussleiste.
  • EN 13374 Regelt temporäre Seitenschutzsysteme auf Baustellen, unterteilt in die Klassen A, B und C je nach Dachneigung und Beanspruchung.
  • Bauarbeitenverordnung (BauAV) Verlangt Absturzsicherungen ab einer Absturzhöhe von mehr als 2 Metern und räumt kollektiven Schutzmassnahmen den Vorrang vor persönlicher Schutzausrüstung ein.

Warum hat ein Dachrandgeländer Vorrang vor Anschlagpunkten?

In der Schweiz gilt der Grundsatz «Kollektivschutz vor Individualschutz»: Ein Dachrandgeländer schützt alle Personen auf dem Dach dauerhaft und ohne deren Zutun, während Anschlagpunkte nur wirken, wenn der Nutzer persönliche Schutzausrüstung trägt, korrekt anschlägt und geschult ist. Deshalb verlangen Bauarbeitenverordnung (BauAV) und Suva, dass kollektive Massnahmen geprüft werden, bevor auf PSAgA ausgewichen wird. Ein Geländer benötigt für die Nutzung weder Schulung noch Rettungskonzept und schliesst Anwendungsfehler aus – bei regelmässig begangenen Dächern, etwa mit Haustechnik oder PV-Anlagen, ist es darum meist die erste Wahl.

Freistehend oder fest montiert – welches Geländer passt zu Ihrem Dach?

Freistehende Geländer stehen mit Gegengewichten auf der Dachfläche und kommen ohne Durchdringung der Abdichtung aus – ideal für bestehende Flachdächer und Sanierungen; fest montierte Geländer werden an Attika, Stirnseite oder Bodenplatte verschraubt und bieten sich bei Neubauten und tragfähigen Attiken an. Für temporäre Baustellensicherungen gibt es mobile Seitenschutzsysteme nach EN 13374. Die Wahl hängt von Dachaufbau, Attikahöhe, Windlasten und der Frage ab, ob die Abdichtung durchdrungen werden darf. Auch die Optik spielt eine Rolle: Geneigte oder zurückversetzte Ausführungen sind vom Boden aus kaum sichtbar.

Welche Anforderungen muss ein Dachrandgeländer erfüllen?

Dauerhaft installierte Geländer an Zugängen zu technischen Anlagen richten sich nach EN ISO 14122-3: Sie verlangt unter anderem eine Geländerhöhe von mindestens 1100 mm, eine Knieleiste und eine Fussleiste, damit weder Personen noch Gegenstände über die Dachkante gelangen. Zusätzlich müssen die anzusetzenden Lasten – etwa Wind- und Holmlasten – statisch nachgewiesen sein; bei freistehenden Systemen gehören Ballastierung und Randabstände zur Auslegung. Die BauAV verlangt Absturzsicherungen ab einer Absturzhöhe von mehr als 2 Metern. Die Riwega Swiss GmbH unterstützt bei Auslegung, Ballastierung und der Dokumentation für die Abnahme.

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Häufige Fragen

Braucht ein freistehendes Dachrandgeländer eine Durchdringung der Abdichtung?

Nein. Freistehende Geländer werden mit Gegengewichten ballastiert und stehen lose auf der Dachfläche; die Abdichtung bleibt unverletzt. Erforderlich sind ein ausreichend tragfähiger Dachaufbau und die Einhaltung der herstellerseitigen Vorgaben zu Ballastierung, Randabstand und Windlast.

Müssen Personen auf dem Dach trotz Geländer PSA tragen?

Innerhalb des durch das Geländer gesicherten Bereichs ist keine persönliche Schutzausrüstung erforderlich – das ist der zentrale Vorteil des Kollektivschutzes. Nur ausserhalb des gesicherten Bereichs, etwa an ungeschützten Kanten, braucht es zusätzliche Massnahmen wie Anschlagpunkte mit PSAgA.

Wie hoch muss ein Dachrandgeländer sein?

Für dauerhaft installierte Geländer verlangt EN ISO 14122-3 eine Höhe von mindestens 1100 mm mit Knieleiste und Fussleiste. Für temporäre Seitenschutzsysteme auf Baustellen gilt EN 13374. Die konkrete Ausführung richtet sich nach Einsatzbereich, anwendbarer Norm und statischen Anforderungen.

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  • Teammitglied der Riwega Swiss GmbH
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