Flachdach-Seitenschutz Mobil
Fahrbarer temporärer Seitenschutz mit zwei Fahrwerken und Feststellbremse für Flachdächer bis 7° Neigung und 40 m Gebäudehöhe – Arbeiten an der Attika ganz ohne Gerüst.
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Die Riwega Swiss GmbH liefert Dachrandgeländer als Kollektivschutz: Geländersysteme nach EN ISO 14122-3 sichern Flachdächer dauerhaft, ohne dass Nutzer persönliche Schutzausrüstung tragen müssen. In der Schweiz hat Kollektivschutz Vorrang vor Individualschutz – freistehende, auflastgehaltene Geländer kommen dabei ohne Durchdringung der Dachabdichtung aus und eignen sich auch für die Nachrüstung bestehender Dächer.
In der Schweiz gilt der Grundsatz «Kollektivschutz vor Individualschutz»: Ein Dachrandgeländer schützt alle Personen auf dem Dach dauerhaft und ohne deren Zutun, während Anschlagpunkte nur wirken, wenn der Nutzer persönliche Schutzausrüstung trägt, korrekt anschlägt und geschult ist. Deshalb verlangen Bauarbeitenverordnung (BauAV) und Suva, dass kollektive Massnahmen geprüft werden, bevor auf PSAgA ausgewichen wird. Ein Geländer benötigt für die Nutzung weder Schulung noch Rettungskonzept und schliesst Anwendungsfehler aus – bei regelmässig begangenen Dächern, etwa mit Haustechnik oder PV-Anlagen, ist es darum meist die erste Wahl.
Freistehende Geländer stehen mit Gegengewichten auf der Dachfläche und kommen ohne Durchdringung der Abdichtung aus – ideal für bestehende Flachdächer und Sanierungen; fest montierte Geländer werden an Attika, Stirnseite oder Bodenplatte verschraubt und bieten sich bei Neubauten und tragfähigen Attiken an. Für temporäre Baustellensicherungen gibt es mobile Seitenschutzsysteme nach EN 13374. Die Wahl hängt von Dachaufbau, Attikahöhe, Windlasten und der Frage ab, ob die Abdichtung durchdrungen werden darf. Auch die Optik spielt eine Rolle: Geneigte oder zurückversetzte Ausführungen sind vom Boden aus kaum sichtbar.
Dauerhaft installierte Geländer an Zugängen zu technischen Anlagen richten sich nach EN ISO 14122-3: Sie verlangt unter anderem eine Geländerhöhe von mindestens 1100 mm, eine Knieleiste und eine Fussleiste, damit weder Personen noch Gegenstände über die Dachkante gelangen. Zusätzlich müssen die anzusetzenden Lasten – etwa Wind- und Holmlasten – statisch nachgewiesen sein; bei freistehenden Systemen gehören Ballastierung und Randabstände zur Auslegung. Die BauAV verlangt Absturzsicherungen ab einer Absturzhöhe von mehr als 2 Metern. Die Riwega Swiss GmbH unterstützt bei Auslegung, Ballastierung und der Dokumentation für die Abnahme.
Fahrbarer temporärer Seitenschutz mit zwei Fahrwerken und Feststellbremse für Flachdächer bis 7° Neigung und 40 m Gebäudehöhe – Arbeiten an der Attika ganz ohne Gerüst.
Schnell montier- und demontierbare temporäre Absturzsicherung aus verzinktem Stahl für den Ortgang von Holzdächern – zertifiziert nach UNI EN 13374 Klasse A.
Auflastgehaltenes Aluminium-Geländersystem mit stapelbaren Betongegengewichten – permanente Absturzsicherung ohne Durchdringung der Dachhaut.
Fest montiertes Aluminium-Geländersystem für Flachdächer mit Pfostenabständen bis 2,5 m und windoptimiertem Handlaufprofil.
Aluminium-Geländersystem für Metalldächer: mehrfach gelochte Adapter passen sich unterschiedlichen Sickenabständen handelsüblicher Metalleindeckungen an.
Vorkonfigurierte Geländer-Sets zur Absicherung von Lichtkuppeln in drei Ausführungen (L, SL, SLE), kompatibel mit den Varianten des Geländersystems SafeGuard Protect.
Höhenverstellbares Aluminium-Geländersystem mit vertikaler Fussplatte für die permanente Absturzsicherung auf Flachdächern – zertifiziert bis 1,50 m Geländerhöhe.
Nein. Freistehende Geländer werden mit Gegengewichten ballastiert und stehen lose auf der Dachfläche; die Abdichtung bleibt unverletzt. Erforderlich sind ein ausreichend tragfähiger Dachaufbau und die Einhaltung der herstellerseitigen Vorgaben zu Ballastierung, Randabstand und Windlast.
Innerhalb des durch das Geländer gesicherten Bereichs ist keine persönliche Schutzausrüstung erforderlich – das ist der zentrale Vorteil des Kollektivschutzes. Nur ausserhalb des gesicherten Bereichs, etwa an ungeschützten Kanten, braucht es zusätzliche Massnahmen wie Anschlagpunkte mit PSAgA.
Für dauerhaft installierte Geländer verlangt EN ISO 14122-3 eine Höhe von mindestens 1100 mm mit Knieleiste und Fussleiste. Für temporäre Seitenschutzsysteme auf Baustellen gilt EN 13374. Die konkrete Ausführung richtet sich nach Einsatzbereich, anwendbarer Norm und statischen Anforderungen.
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