Seitenschutz & Dachfang

Temporärer Seitenschutz sichert Absturzkanten während der Bauphase: an Dachtraufe und Ortgang, auf Flachdächern, an Deckenrändern und Öffnungen. Die redbau-Systeme — von Ortganggeländer und Dachfang bis zu den Zwingen- und Konsolenlösungen — sind nach EN 13374 geprüft und in Minuten montiert.

Dachfang Kombi 350 – Produktfoto
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Häufige Fragen

Ab welcher Höhe ist auf der Baustelle ein Seitenschutz vorgeschrieben?

Die Bauarbeitenverordnung verlangt bei mehr als 2 Metern Absturzhöhe Massnahmen gegen Absturz; an Dächern ist ab 3 Metern Traufhöhe ein Dachfanggerüst bzw. Fanggerüst erforderlich. Temporärer Seitenschutz nach EN 13374 ist die Standardlösung für Kanten, Öffnungen und flach geneigte Dächer.

Was bedeuten die Klassen A, B und C bei Seitenschutz nach EN 13374?

Die Klassen richten sich nach der Dachneigung: Klasse A für flache Flächen bis 10°, Klasse B bis 30° und Klasse C für steile Flächen von 30° bis 60°, wo der Schutz auch abrutschende Personen aufhalten muss (über 45° mit begrenzter Abrutschhöhe). Die redbau-Systeme decken je nach Konfiguration alle drei Klassen ab.

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  • Teammitglied der Riwega Swiss GmbH
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