Temporäre Sicherheit auf der Baustelle

Temporäre Absturzsicherungen schützen überall dort, wo während der Bauphase keine permanente Sicherung vorhanden ist. Die Riwega Swiss GmbH liefert dafür Seitenschutzsysteme nach EN 13374, Auffangnetze nach EN 1263 sowie Fahr- und Fassadengerüste — und unterstützt Bauunternehmen dabei, die Vorgaben der Bauarbeitenverordnung (BauAV) und der Suva auf der Baustelle umzusetzen.

RSS Kompakt im Einsatz auf dem Flachdach bei Abendsonne

Diese Vorschriften und Normen gelten

  • BauAV Die Schweizer Bauarbeitenverordnung regelt die Arbeitssicherheit bei Bauarbeiten: Ab einer Absturzhöhe von mehr als 2 m sind wirksame Absturzsicherungen wie Seitenschutz erforderlich; Suva und EKAS-Richtlinien konkretisieren die Umsetzung.
  • EN 13374 Norm für temporäre Seitenschutzsysteme: teilt Geländer nach statischer und dynamischer Beanspruchung sowie Neigung der Standfläche in die Klassen A, B und C ein.
  • EN 1263 Normenreihe für Schutznetze: Teil 1 definiert Sicherheitsanforderungen und Prüfverfahren der Netztypen S, T, U und V, Teil 2 regelt die Anforderungen an die Montage und die Aufstellungsgrenzen.
  • EN 1004 Norm für fahrbare Arbeitsbühnen (Fahrgerüste) aus vorgefertigten Bauteilen: regelt Werkstoffe, Masse, Lastannahmen und sicherheitstechnische Anforderungen.

Auf Baustellen entstehen Absturzkanten täglich neu — an Deckenrändern, Aussparungen, Dachkanten und Gerüsten. Die Riwega Swiss GmbH liefert temporäre Schutzsysteme, die sich schnell montieren und laufend an den Baufortschritt anpassen lassen.

Ab welcher Absturzhöhe braucht es auf der Baustelle einen Seitenschutz?

Nach der Schweizer Bauarbeitenverordnung (BauAV) ist bei Absturzhöhen von mehr als 2 m grundsätzlich ein Seitenschutz erforderlich; er besteht aus Geländerholm, Zwischenholm und Bordbrett und muss an allen ungeschützten Kanten durchgehend montiert sein. Riwega bietet dafür Systeme mit unterschiedlichen Befestigungen: den Universalen Seitenschutz für Stahlbeton mit L-Fussplatte, gerader Fussplatte oder Stahlhülse sowie Geländerzwingen und Konsolen für weitere Einbausituationen. Der maximale Pfostenabstand beträgt beim Universalen Seitenschutz 1,4 m.

Welche Klasse nach EN 13374 ist die richtige?

Die EN 13374 teilt temporäre Seitenschutzsysteme in drei Klassen ein: Klasse A für ebene und schwach geneigte Flächen, Klasse B, wenn zusätzlich abrutschende Personen auf geneigten Flächen gehalten werden müssen, und Klasse C für steile Dachflächen mit dynamischer Beanspruchung. Massgebend sind die Neigung der Standfläche und die mögliche Fallhöhe; für Deckenränder und Rohbauten im Hochbau ist in der Regel Klasse A ausreichend.

Wann sind Auffangnetze die richtige Lösung?

Auffangnetze nach EN 1263 sichern grosse Flächen von unten und sind überall dort die richtige Wahl, wo ein Seitenschutz allein nicht genügt — etwa im Hallen- und Industriebau, über Lichtkuppeln und Öffnungen oder bei Montagearbeiten an Dachtragwerken. Die Netze dämpfen die Sturzenergie und fangen Personen wie herabfallende Gegenstände auf. Auffangnetze aus Polypropylen haben eine Lebensdauer von maximal vier Jahren und werden jährlich mittels Teststreifen geprüft; Riwega bietet diese Prüfung als Service an.

Was gilt für Gerüste auf Schweizer Baustellen?

Gerüste müssen tragfähig, vollständig und nach Herstellerangaben aufgebaut sein und werden vor der Übergabe sowie danach regelmässig durch eine sachkundige Person kontrolliert — die Suva überprüft die Umsetzung im Rahmen ihrer Baustellenkontrollen. Für kurze, wechselnde Einsätze führt Riwega fahrbare Arbeitsbühnen (Fahrgerüste) nach EN 1004, für länger dauernde Arbeiten Fassaden- und Modulgerüste samt Seiten- und Staubschutznetzen.

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Häufige Fragen

Ab welcher Höhe ist auf der Baustelle eine Absturzsicherung Pflicht?

Nach der Bauarbeitenverordnung ist bei Absturzhöhen von mehr als 2 m grundsätzlich ein Seitenschutz erforderlich; bei Dacharbeiten gelten je nach Dachneigung und Absturzhöhe zusätzliche Anforderungen, etwa Dachfanggerüste. Massgebend ist immer die konkrete Gefährdungssituation — die Suva-Publikationen konkretisieren die Anforderungen für die Praxis.

Wie lange dürfen Auffangnetze eingesetzt werden?

Auffangnetze aus Polypropylen haben eine Lebensdauer von maximal vier Jahren und müssen jährlich mittels Teststreifen durch den Hersteller geprüft werden; Riwega bietet diese Prüfung als Service an. Wer eine längere Nutzungsdauer benötigt, wählt das Long Life Netz aus Polyamid mit zehn Jahren Lebensdauer.

Welcher temporäre Seitenschutz eignet sich für Stahlbeton?

Für Stahlbetonkonstruktionen eignet sich der Universale Seitenschutz nach EN 13374 Klasse A: Mit L-Fussplatte, gerader Fussplatte und Stahlhülse deckt er nahezu jede Einbausituation an Deckenrändern und im Rohbau ab. Der Pfosten wiegt nur 4,8 kg, der maximale Stützenabstand beträgt 1,4 m.

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  • Teammitglied der Riwega Swiss GmbH
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