Häufige Fragen (FAQ)

Die häufigsten Fragen unserer Kundinnen und Kunden zur Absturzsicherung in der Schweiz — kompakt und faktenbasiert beantwortet.

Ab welcher Höhe ist eine Absturzsicherung in der Schweiz Pflicht?

In der Schweiz verlangt die Bauarbeitenverordnung (BauAV) grundsätzlich bei Absturzhöhen von mehr als 2 m Massnahmen gegen Absturz; bei Arbeiten auf Dächern sind ab 3 m Absturzhöhe an der Traufkante zusätzliche Schutzmassnahmen wie Dachfanggerüste vorgeschrieben. Massgebend sind zudem die Vorgaben der Suva und die EKAS-Richtlinien. Riwega Swiss GmbH berät Sie, welche Lösung für Ihr Objekt die Anforderungen erfüllt.

Mehr dazu: Wann ist Absturzsicherung in der Schweiz Pflicht? →
Was kostet eine Absturzsicherung und wie läuft die Offerte ab?

Die Kosten einer Absturzsicherung hängen von der Dachfläche, dem Dachtyp (Flach-, Steil- oder Metalldach), dem Untergrund, der Systemwahl (Einzelanschlagpunkte, Seilsystem oder Geländer) sowie der Zugänglichkeit des Objekts ab. Für eine verbindliche Offerte prüft Riwega Swiss GmbH Ihre Pläne oder führt bei Bedarf eine Begehung vor Ort durch. Sie erhalten anschliessend eine transparente Offerte mit Systemvorschlag für Ihr Objekt.

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Wie oft muss eine Absturzsicherung geprüft werden?

Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) muss mindestens einmal jährlich durch eine sachkundige Person geprüft werden; für Anschlageinrichtungen nach EN 795 gilt in der Regel ebenfalls ein jährliches Intervall — massgebend sind die Herstellervorgaben, die je nach Produkt auch abweichende Intervalle vorsehen können. Nach einer Sturzbelastung ist das System sofort ausser Betrieb zu nehmen und vor der weiteren Nutzung zu kontrollieren. Riwega Swiss GmbH bietet wiederkehrende Prüfungen inklusive Prüfdokumentation an.

Mehr dazu: Anschlagpunkte prüfen: Wartung, Prüfintervalle und Pflichten für Eigentümer →
Bietet Riwega Swiss GmbH eine Beratung oder Dachbegehung vor Ort an?

Ja, Riwega Swiss GmbH bietet Fachberatung und Begehungen vor Ort in der ganzen Schweiz an, um Absturzkanten, Untergrund und Zugänge direkt am Objekt zu beurteilen. Auf dieser Basis entsteht ein Sicherungskonzept mit dem passenden System für Ihr Dach oder Ihre Fassade. Alternativ ist eine erste Einschätzung auch anhand von Plänen und Fotos möglich.

Mehr dazu: Beratung & Offerte →
Wie lange dauert die Montage einer Absturzsicherung?

Die Montagedauer richtet sich nach Systemtyp und Objektgrösse: Einzelne Anschlagpunkte sind oft in wenigen Stunden gesetzt, ein Seilsicherungssystem auf einem Einfamilienhausdach ist typischerweise innerhalb eines Arbeitstages montiert, grössere Gewerbe- und Industrieobjekte benötigen mehrere Tage. Nach der Montage erhalten Sie die vollständige Dokumentation zur Anlage. Den genauen Zeitrahmen nennt Ihnen Riwega Swiss GmbH mit der Offerte.

Was ist der Unterschied zwischen einem Sekurant und einem Anschlagpunkt?

Ein Sekurant ist kein eigener Produkttyp, sondern eine im Markt verbreitete Bezeichnung für Einzelanschlagpunkte auf Dächern, die auf einen früheren Produktnamen zurückgeht. Technisch handelt es sich in beiden Fällen um Anschlageinrichtungen nach EN 795, an denen die persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz befestigt wird. Riwega Swiss GmbH liefert und montiert Anschlagpunkte für Flach-, Steil- und Metalldächer.

Mehr dazu: EN 795 Typ A bis E einfach erklärt →
Kann eine Absturzsicherung für eine Photovoltaik-Anlage nachgerüstet werden?

Ja, Absturzsicherungen lassen sich für Photovoltaik-Anlagen problemlos nachrüsten, denn sowohl die Montage als auch die spätere Wartung und Reinigung der Module erfordern eine dauerhafte Sicherung auf dem Dach. Je nach Dachtyp kommen Einzelanschlagpunkte, Seilsicherungssysteme oder Geländer zum Einsatz, die auf die Modulflächen und Wartungswege abgestimmt werden. Riwega Swiss GmbH plant die Nachrüstung passend zum Belegungsplan Ihrer PV-Anlage.

Mehr dazu: Absturzsicherung bei Photovoltaik-Anlagen: Montage und Wartung sicher planen →
Was ist besser: Kollektivschutz oder Individualschutz?

Kollektivschutz hat in der Schweiz grundsätzlich Vorrang vor Individualschutz, weil Geländer, Gerüste oder Netze alle Personen ohne persönliche Schutzausrüstung und ohne besondere Instruktion schützen. Individualschutz mit PSAgA kommt zum Einsatz, wo Kollektivschutz technisch nicht möglich oder unverhältnismässig ist, etwa bei seltenen Wartungsgängen auf Dächern. Riwega Swiss GmbH bietet beide Lösungen an und empfiehlt die für Ihre Nutzung passende Kombination.

Mehr dazu: Kollektivschutz vs. Individualschutz: Warum das Geländer vor der PSAgA kommt →
Wann eignet sich eine temporäre, wann eine permanente Absturzsicherung?

Temporäre Absturzsicherungen wie Seitenschutz, Dachfanggerüste oder Auffangnetze eignen sich für zeitlich begrenzte Bauarbeiten, während permanente Systeme wie Anschlagpunkte, Seilsysteme und fest montierte Geländer für wiederkehrende Wartungsarbeiten am Gebäude ausgelegt sind. Sobald ein Dach regelmässig betreten wird, etwa für Unterhalt, Spenglerarbeiten oder PV-Wartung, ist die permanente Lösung wirtschaftlicher und sicherer. Riwega Swiss GmbH führt beide Sortimente.

Mehr dazu: Temporäre Absturzsicherung nach EN 13374: Klassen, Dachneigung und Systemwahl →
Wie wird die Montage der Absturzsicherung dokumentiert?

Jede Montage wird mit einer vollständigen Montagedokumentation abgeschlossen; bei SafeGuard Systemen umfasst diese die Montagedoku mit Angaben zu Produkten, Befestigung und Untergrund sowie Fotos der eingebauten Komponenten. Diese Dokumentation ist die Grundlage für die wiederkehrenden Prüfungen und dient als Nachweis gegenüber Bauherrschaft und Suva. Sie erhalten die Unterlagen nach Abschluss der Montage ausgehändigt.

Mehr dazu: Was muss nach der Montage dokumentiert sein? →
Liefert und montiert Riwega Swiss GmbH in der ganzen Schweiz?

Ja, Riwega Swiss GmbH mit Sitz in Möhlin liefert Absturzsicherungen und Baustellenausrüstung in die ganze Schweiz und deckt die Montage gemeinsam mit geschulten Partnerbetrieben in allen Regionen ab. So sind Beratung, Lieferung, Montage und wiederkehrende Prüfung aus einer Hand organisiert. Auch reine Materiallieferungen an Dachdecker-, Spengler- und Fassadenbaubetriebe sind möglich.

Mehr dazu: Vertriebspartner →
Welche Garantie gilt auf SafeGuard Absturzsicherungssysteme?

Die Garantiedauer ist je Produkt festgelegt und steht auf jeder Produktseite: Die meisten SafeGuard-Systeme tragen 10 Jahre; auf einem Teil des Sortiments sind es 30 Jahre — unter anderem auf den Geländern SafeGuard Protect, den Sicherheitsdachhaken SkyFix sowie auf SafeGuard Falz, Wall und der Steigleiter SafetyStep. Für Leitern und Fassadenplatten anderer Hersteller gelten eigene Fristen. Voraussetzung sind die fachgerechte Montage gemäss Herstellervorgaben und die regelmässige Prüfung des Systems durch eine sachkundige Person. Riwega Swiss GmbH informiert Sie mit der Offerte über die Garantiebedingungen im Detail.

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  • Teammitglied der Riwega Swiss GmbH
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