Gerüst, Seitenschutz oder Netz – was wann einsetzen?
Gerüst, Seitenschutz oder Netz? Das Gerüst schafft einen Arbeitsplatz und sichert die Traufe, der Seitenschutz nach EN 13374 sichert die Absturzkante, das Auffangnetz nach EN 1263-1 fängt Stürze in der Fläche auf. Dieser Ratgeber zeigt, welche temporäre Massnahme wann passt – und wie Sie sie kombinieren.
Gerüst, Seitenschutz oder Netz – die Antwort ergibt sich aus der Aufgabe. Ein Fassadengerüst ist die richtige Wahl, wenn an der Fassade gearbeitet wird und gleichzeitig Arbeitsplatz, Transportweg und Auffangschutz an der Traufe nötig sind. Ein temporärer Seitenschutz nach EN 13374 genügt, wenn auf einer bestehenden Fläche gearbeitet wird und nur die Absturzkante zu sichern ist. Ein Auffangnetz nach EN 1263-1 kommt dort zum Zug, wo die Absturzstelle in der Fläche liegt. Alle drei sind Kollektivschutz und gehen dem Anseilschutz vor.
Was leistet ein Fassadengerüst, das Seitenschutz und Netz nicht leisten?
Ein Fassadengerüst ist Arbeitsgerüst und Schutzgerüst zugleich: Es schafft eine begehbare Arbeitsfläche entlang der Fassade, dient als Transportweg für Material und fängt mit Fangwand oder Dachfanggerüst an der Traufe Personen und Gegenstände auf, die vom geneigten Dach abrutschen. Seitenschutz und Netz sichern nur – einen Arbeitsplatz in der Höhe schaffen sie nicht.
Das Gerüst ist deshalb überall dort gesetzt, wo an der Fassade selbst gearbeitet wird: bei Neubauten, energetischen Sanierungen sowie Fenster-, Maler- und Spenglerarbeiten. Kommen Dacharbeiten hinzu, verlangt die Bauarbeitenverordnung (BauAV) bei geneigten Dächern ab rund 3 m Absturzhöhe an der Traufkante ein Dachfanggerüst oder eine gleichwertige Massnahme. Riwega führt dafür das ProfiTech Fassadengerüst mit Standhöhen bis 24 m und das Rotax Modulgerüst für verwinkelte Grundrisse, beide in der Kategorie Gerüste und Fahrgerüste.
Wann genügt ein temporärer Seitenschutz nach EN 13374?
Ein temporärer Seitenschutz genügt, wenn auf einer bestehenden, tragfähigen Fläche gearbeitet wird und nur die Absturzkante zu sichern ist: auf Betondecken im Rohbau, auf Flachdächern, an Ortgang und Traufe eines Holzdachs sowie rund um Boden- und Dachöffnungen.
Der Vorteil liegt im Aufwand: Der Seitenschutz wird direkt am Bauteil befestigt und braucht weder Standfläche am Boden noch öffentlichen Grund. Die Systemwahl richtet sich nach dem Untergrund. Auf Stahlbeton arbeitet der Universale Seitenschutz mit L-Fussplatte, gerader Fussplatte oder Stahlhülse (Klasse A), auf Holzdächern klemmt der Dachfang Kombi 350 auf Balken ab 8 x 16 cm Querschnitt (Klasse C), und auf Flachdächern mit mindestens 15 cm hoher Brüstungsmauer steht der ballastierte RSS Kompakt aus Aluminium ohne Durchdringung der Dachhaut. Welche Klasse bei welcher Dachneigung gilt, erklärt der Ratgeber zur temporären Absturzsicherung nach EN 13374; die Systeme selbst finden Sie unter Seitenschutz und Dachfang.
Wann ist ein Auffangnetz nach EN 1263-1 die richtige Lösung?
Ein Auffangnetz ist die richtige Lösung, wenn die Absturzstelle nicht an einer Kante, sondern in der Fläche liegt: bei der Montage von Dach- und Deckenelementen im Hallen- und Industriebau, über grossen Öffnungen im Rohbau und dort, wo nicht durchbruchsichere Flächen überquert werden müssen.
Entscheidend ist die Wirkung: Geländer und Seitenschutz verhindern den Sturz, das Netz lässt ihn zu und fängt die Person grossflächig auf. In der Rangfolge steht es deshalb hinter der Kantensicherung, aber deutlich vor dem Anseilschutz. Die Produktanforderungen regelt die EN 1263-1, Montage und Aufstellung die EN 1263-2. Riwega liefert das Auffangnetz Typ S aus Polypropylen, das knotenlose Long Life Netz aus Polyamid, Lichtkuppelnetze für einzelne Öffnungen und vertikale Sperrnetze für Treppenhäuser – die Übersicht finden Sie unter Auffang- und Schutznetze.
Wie entscheiden Sie im konkreten Fall?
Vier Fragen führen in der Arbeitsvorbereitung zur passenden Massnahme. Wird ein Arbeitsplatz in der Höhe gebraucht? Dann führt am Gerüst kein Weg vorbei. Lässt sich die Absturzkante eindeutig bestimmen und mit einem Geländer sichern? Dann ist der Seitenschutz die schlankere Lösung. Liegt die Absturzstelle in der Fläche, weil Elemente erst montiert werden? Dann bleibt das Auffangnetz. Und welcher Untergrund steht zur Verfügung – Beton, Holz oder ein ballastierbares Flachdach? Er entscheidet über das konkrete Produkt.
Die Einsatzdauer wirkt als Korrektiv: Für einen kurzen Reparatureinsatz rechnet sich ein Fassadengerüst selten, für eine mehrwöchige Sanierung fast immer. In der Praxis ist die Kombination die Regel – Fassadengerüst mit Fanglage an der Traufe, Seitenschutz am Ortgang und ein Lichtkuppelnetz über der einzelnen Öffnung ergeben ein durchgehendes Schutzkonzept. Das ganze Sortiment zeigt die Seite temporäre Absturzsicherung für die Baustelle.
Welche Rolle spielt die Bauarbeitenverordnung bei der Wahl?
Die Bauarbeitenverordnung legt fest, ab wann gesichert werden muss – nicht, welches der drei Systeme das leistet. Wer statt eines Dachfanggerüsts eine andere Massnahme wählt, muss deshalb belegen können, dass sie denselben Schutz erreicht; die Schwellenwerte und die Anforderungen an den dreiteiligen Seitenschutz sind im Ratgeber zur temporären Absturzsicherung nach EN 13374 im Detail beschrieben.
Welche der drei Massnahmen im Einzelfall genügt, gehört in die Arbeitsvorbereitung und ist im Zweifel mit dem Sicherheitsverantwortlichen oder der Suva zu klären; das Suva-Merkblatt «Arbeiten auf Dächern» (44066) fasst die Praxis zusammen. Unabhängig vom System muss die Sicherung stehen, bevor die Arbeiten an der Absturzkante beginnen, und über die gesamte Dauer wirksam bleiben. Warum technische Massnahmen dem Anseilschutz vorgehen, erklärt der Ratgeber zu Kollektivschutz und Individualschutz.
Worauf kommt es bei Montage, Kontrolle und Rückbau an?
Alle drei Systeme sind streng nach der Aufbau- und Verwendungsanleitung zu montieren: Gerüste gehören in die Hand eines Fachbetriebs, beim Seitenschutz sind Stützenabstände, Mindestquerschnitte der Brüstungsbretter und Befestigungsmittel einzuhalten, und Netze dürfen nicht auf scharfen Kanten aufliegen. Auffangnetze aus Polypropylen haben eine Lebensdauer von maximal vier Jahren und sind jährlich mittels Teststreifen durch den Hersteller zu prüfen; das Long Life Netz aus Polyamid erreicht zehn Jahre. Nach Sturm, starkem Schneefall und nach jeder Sturzbelastung ist die Anlage vor der Weiterverwendung zu kontrollieren, und der Rückbau erfolgt erst, wenn die Absturzgefahr behoben ist.
Ob Gerüst, Seitenschutz oder Netz – die Entscheidung fällt am Objekt. Die Riwega Swiss GmbH in Möhlin berät Sie bei der Systemwahl, beurteilt auf Wunsch bei einer Begehung Absturzkanten, Untergrund und Zugänge vor Ort und stellt aus dem redbau-Sortiment die Kombination zusammen, die Ihre Baustelle absichert.
Häufige Fragen
Ersetzt ein Auffangnetz den Seitenschutz am Dachrand?
Nein. Der Seitenschutz verhindert den Absturz, ein Auffangnetz lässt ihn zu und fängt die Person auf. Wo sich eine Absturzkante mit einem Geländer sichern lässt, hat diese Lösung Vorrang. Das Netz nach EN 1263-1 kommt dort zum Einsatz, wo die Absturzstelle in der Fläche liegt, etwa bei der Montage von Dachelementen im Hallenbau.
Wie lange darf ein Auffangnetz verwendet werden?
Auffangnetze aus Polypropylen wie das Auffangnetz Typ S haben eine Lebensdauer von maximal vier Jahren und müssen jährlich mittels Teststreifen durch den Hersteller geprüft werden. Das knotenlose Long Life Netz aus Polyamid erreicht zehn Jahre und wird mit zehn Teststreifen für diese jährlichen Prüfungen geliefert. Riwega bietet die Überprüfung als Service an.
Kann ein Seitenschutz das Fassadengerüst ersetzen?
Nur dort, wo kein Arbeitsplatz in der Höhe gebraucht wird. Ein Gerüst ist Arbeitsfläche, Transportweg und Schutz zugleich, der Seitenschutz sichert lediglich die Absturzkante. Für reine Dacharbeiten kann ein direkt montierter Seitenschutz nach EN 13374 wirtschaftlicher sein; ob er die Anforderungen gleichwertig erfüllt, ist in der Arbeitsvorbereitung zu beurteilen.
Welcher Seitenschutz eignet sich für ein Flachdach ohne Durchdringung?
Auf Flachdächern mit einer mindestens 15 cm hohen Brüstungsmauer steht der ballastierte RSS Kompakt aus Aluminium ganz ohne Bohrung; er ist nach EN 13374 Klasse A zertifiziert, 1,0 m hoch und erlaubt Halterabstände bis 3,0 m. Für Arbeiten entlang der Attika gibt es zudem einen fahrbaren Flachdach-Seitenschutz für Dachneigungen bis 7 Grad.