redbau S1 Seitenschutzsysteme

BFS-Geländerzwinge

Geländerzwinge aus verzinktem Stahl für Flachdächer mit Brüstung ab 15 cm: Klemmöffnung bis 41,5 cm, dank spezieller Zunge auch für vorgefertigte Wände vor dem Betonguss geeignet.

1 / 4
Beton Temporär

UNI EN 13374 Klasse A

Beschreibung

Die BFS-Geländerzwinge ist eine temporäre Absturzsicherung aus verzinktem Stahl für Flachdächer mit einer Brüstung von mehr als 15 cm, deren Klemme sich bis 41,5 cm öffnen lässt. Dank einer speziellen Zunge und einer Einweg-Kunststoffhülse sichert sie auch vorgefertigte Wände, bei denen der Betonguss noch aussteht.

Eigenschaften und Montage

Die Zwinge wird ohne Bohrungen direkt auf die Brüstungsmauer geklemmt und über eine Flügelmutter schnell verschlossen. Mit 7,65 kg pro Stück ist sie einfach zu handhaben; der maximale Abstand der Stützen beträgt 2,0 m. Die Brüstungsbretter benötigen einen Mindestquerschnitt von 15 x 3 cm.

Anwendung und Zertifizierung

Die BFS-Geländerzwinge eignet sich für jede Art von Brüstungsmauer auf Stahlbeton – vom klassischen Flachdach bis zur vorgefertigten Wand im Rohbau. Sie ist nach UNI EN 13374 Klasse A zertifiziert.

Vorteile im Überblick

  • Für jede Art von Brüstungsmauer ab 15 cm einsetzbar
  • Auch für vorgefertigte Wände vor dem Betonguss geeignet
  • Maximale Klemmöffnung: 41,5 cm
  • Schnellverschluss über Flügelmutter
  • Vollständig aus verzinktem Stahl gefertigt

Technische Daten

Technische Daten: BFS-Geländerzwinge
Eigenschaft Wert
Gewicht 7,65 kg/Stk.
Höhe der Brüstung 1,0 m
Material verzinkter Stahl
Zertifikat UNI EN 13374 Klasse A
Maximaler Abstand der Stützen 2,0 m
Unterkonstruktion Stahlbeton (Flachdach mit Brüstung über 15 cm)
Mindestquerschnitt der Brüstungsbretter 15 x 3 cm
Max. Öffnung der Klemme 41,5 cm

Varianten & Artikelnummern

Varianten & Artikelnummern: BFS-Geländerzwinge
Artikel-Nr. Bezeichnung
BM708500 BFS-Geländerzwinge – 7,65 kg/Stk.

Normen & Zertifikate

  • UNI EN 13374 Klasse A

Downloads

Verwandte Produkte

Passend dazu aus dem Wissen

Wo das zum Einsatz kommt

Häufige Fragen: Seitenschutz & Dachfang

Ab welcher Höhe ist auf der Baustelle ein Seitenschutz vorgeschrieben?

Die Bauarbeitenverordnung verlangt bei mehr als 2 Metern Absturzhöhe Massnahmen gegen Absturz; an Dächern ist ab 3 Metern Traufhöhe ein Dachfanggerüst bzw. Fanggerüst erforderlich. Temporärer Seitenschutz nach EN 13374 ist die Standardlösung für Kanten, Öffnungen und flach geneigte Dächer.

Was bedeuten die Klassen A, B und C bei Seitenschutz nach EN 13374?

Die Klassen richten sich nach der Dachneigung: Klasse A für flache Flächen bis 10°, Klasse B bis 30° und Klasse C für steile Flächen von 30° bis 60°, wo der Schutz auch abrutschende Personen aufhalten muss (über 45° mit begrenzter Abrutschhöhe). Die redbau-Systeme decken je nach Konfiguration alle drei Klassen ab.

Alle Fragen zu dieser Kategorie →

Produkt anfragen

Wir erstellen Ihnen gerne eine unverbindliche Offerte zu den gewählten Produkten.

* Pflichtfeld