redbau S1 Seitenschutzsysteme

Ortganggeländer

Schnell montier- und demontierbare temporäre Absturzsicherung aus verzinktem Stahl für den Ortgang von Holzdächern – zertifiziert nach UNI EN 13374 Klasse A.

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Holz Temporär

UNI EN 13374 Klasse A

Beschreibung

Das Ortganggeländer ist eine temporäre Absturzsicherung aus verzinktem Stahl für den Ortgang von Holzdächern, die sich ohne zusätzliches Werkzeug montieren und demontieren lässt. Mit 1,2 m Brüstungshöhe erfüllt es die Anforderungen der UNI EN 13374 Klasse A und passt sich dem seitlichen Dachüberstand exakt an.

Eigenschaften und Montage

Das Geländer ist ein Komplettsystem: Der benötigte Schraubenschlüssel ist im Lieferumfang enthalten, weiteres Werkzeug ist nicht erforderlich. Die Klemme öffnet bis 20 cm und wird direkt am Balken des Dachstuhls befestigt. Als Unterkonstruktion dient ein Holzdach mit einem Mindestquerschnitt der Balken von 8 x 12 cm; die Brüstungsbretter benötigen einen Mindestquerschnitt von 15 x 3 cm.

Anwendung und Zertifizierung

In Kombination mit dem Dachfang Quick Plus für die Traufseite sichert das Ortganggeländer den gesamten Dachrand eines Holzdachs. Für Lagerung und Transport empfiehlt sich die Blechbox Allzweck 170 aus dem redbau-Sortiment.

Vorteile im Überblick

  • Einfach zu montierendes Komplettsystem – Schraubenschlüssel im Lieferumfang
  • Perfekt an den seitlichen Dachüberstand anpassbar
  • Klemmöffnung von 20 cm
  • Vollständig aus verzinktem Stahl gefertigt

Technische Daten

Technische Daten: Ortganggeländer
Eigenschaft Wert
Gewicht 11,7 kg/Stk.
Höhe der Brüstung 1,2 m
Material verzinkter Stahl
Zertifikat UNI EN 13374 Klasse A
Maximaler Abstand der Stützen 2 m
Unterkonstruktion Holzdach, Mindestquerschnitt der Balken 8 x 12 cm
Mindestquerschnitt der Brüstungsbretter 15 x 3 cm
Max. Öffnung der Klemme 20 cm

Varianten & Artikelnummern

Varianten & Artikelnummern: Ortganggeländer
Artikel-Nr. Bezeichnung
03753010 Ortganggeländer – 11,7 kg/Stk.

Normen & Zertifikate

  • UNI EN 13374 Klasse A

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Häufige Fragen: Seitenschutz & Dachfang

Ab welcher Höhe ist auf der Baustelle ein Seitenschutz vorgeschrieben?

Die Bauarbeitenverordnung verlangt bei mehr als 2 Metern Absturzhöhe Massnahmen gegen Absturz; an Dächern ist ab 3 Metern Traufhöhe ein Dachfanggerüst bzw. Fanggerüst erforderlich. Temporärer Seitenschutz nach EN 13374 ist die Standardlösung für Kanten, Öffnungen und flach geneigte Dächer.

Was bedeuten die Klassen A, B und C bei Seitenschutz nach EN 13374?

Die Klassen richten sich nach der Dachneigung: Klasse A für flache Flächen bis 10°, Klasse B bis 30° und Klasse C für steile Flächen von 30° bis 60°, wo der Schutz auch abrutschende Personen aufhalten muss (über 45° mit begrenzter Abrutschhöhe). Die redbau-Systeme decken je nach Konfiguration alle drei Klassen ab.

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