Wie viele Anschlagpunkte braucht ein Dach?

· Riwega Swiss GmbH

Es gibt keine Faustregel pro Quadratmeter: Die Zahl der Anschlagpunkte ergibt sich aus den begangenen Flächen, den Wegen dorthin, dem Abstand zur Absturzkante und der Länge des Verbindungsmittels. Dieser Ratgeber zeigt die Planungslogik Schritt für Schritt – inklusive Pendelsturz und Rettungskonzept.

Die Riwega Swiss GmbH in Möhlin plant und liefert Anschlageinrichtungen für Flach-, Steil- und Metalldächer, und keine Frage kommt häufiger als diese: Wie viele Anschlagpunkte braucht ein Dach? Eine pauschale Zahl gibt es nicht. Die Menge wird objektbezogen ermittelt – aus den Flächen, die tatsächlich begangen werden, aus den Wegen dorthin, aus dem Abstand zur Absturzkante, aus der Länge des Verbindungsmittels und aus der Zahl der Personen, die gleichzeitig gesichert sein müssen. Geplant wird deshalb immer von der Nutzung her und nicht nach Quadratmetern.

Warum lässt sich die Anzahl nicht aus der Dachfläche ableiten?

Eine Absturzsicherung sichert keine Fläche, sondern eine Tätigkeit: Massgebend sind der Ort der Arbeit, ihre Häufigkeit, ihre Dauer und der nötige Bewegungsspielraum – zwei gleich grosse Dächer können deshalb völlig unterschiedliche Anschlagpunktzahlen erfordern.

Ein Flachdach mit einer einzigen Lüftungszentrale in der Mitte braucht andere Punkte als ein baugleiches Dach mit Photovoltaikfeldern, Kaminen und Dachfenstern in den Randbereichen. Hinzu kommt die Rechtsgrundlage: Die Bauarbeitenverordnung (BauAV) verlangt bei Absturzhöhen von mehr als 2 m Massnahmen gegen Absturz, bei Arbeiten auf Dächern ab 3 m Absturzhöhe an der Traufe zusätzliche Vorkehrungen. Bevor Punkte gezählt werden, ist deshalb zu klären, ob nicht ein Geländer die bessere Lösung ist – Kollektivschutz hat in der Schweiz Vorrang, wie der Ratgeber Kollektivschutz vs. Individualschutz zeigt. Erst danach beginnt die Punktplanung.

Welche Flächen und Wege müssen gesichert sein?

Gesichert werden müssen alle Bereiche, die für Kontrolle, Wartung und Reparatur betreten werden: der Dachzustieg, die Verkehrswege über die Fläche und die Arbeitsplätze an Kaminen, Lüftungsgeräten, Wechselrichtern, Dachfenstern und Photovoltaikfeldern.

Die Planung beginnt mit einem Dachplan, in den alle Einbauten und wiederkehrenden Arbeiten eingetragen werden; daraus entsteht ein Wegenetz vom Ausstieg bis zu jedem Arbeitsort. Entscheidend ist, dass diese Kette lückenlos bleibt: Wer sich zwischen zwei Anschlagpunkten aushängen muss, ist in genau diesem Moment ungesichert. Nicht durchbruchsichere Flächen wie Lichtkuppeln oder Faserzementplatten werden wie Absturzkanten behandelt und zusätzlich gesichert.

Wie bestimmen Kantenabstand und Verbindungsmittel die Position?

Jeder Anschlagpunkt hat einen Wirkbereich, der sich aus der Länge des Verbindungsmittels und der Reichweite der gesicherten Person ergibt – erst dieser Radius, nicht der Punkt allein, entscheidet darüber, welche Dachfläche tatsächlich erschlossen ist.

In der Schweizer Planungspraxis gilt «Rückhalten vor Auffangen». Im Rückhaltesystem wird die nutzbare Länge so begrenzt, dass die Absturzkante gar nicht erreicht werden kann; ein Sturz ist damit ausgeschlossen. Das verlangt Punkte in ausreichendem Abstand zur Kante und führt häufig zu mehr Punkten. Lässt sich Rückhalten nicht umsetzen, kommt ein Auffangsystem mit Falldämpfer zum Einsatz – dann sind zusätzlich freie Fallhöhe, Auszug des Falldämpfers und die erforderliche lichte Höhe unterhalb der Kante zu berücksichtigen, jeweils nach den Angaben der Hersteller.

Wie verhindert die Planung einen Pendelsturz?

Ein Pendelsturz entsteht, wenn eine Person seitlich versetzt zum Anschlagpunkt über die Kante stürzt und anschliessend wie ein Pendel zur Seite schwingt – mit dem Risiko, gegen Bauteile zu prallen oder das Seil an der Kante zu beschädigen.

Vermeiden lässt sich das über die Anordnung: Anschlagpunkte werden so gesetzt, dass sich die gesicherte Person möglichst senkrecht auf ihren Punkt zubewegt und der seitliche Versatz klein bleibt. Genau deshalb führt eine saubere Planung oft zu mehr Punkten als zunächst gedacht – oder zu einem horizontalen Seilsystem, bei dem der mitlaufende Anschlagpunkt der Person folgt. Auch scharfe Kanten gehören in die Beurteilung: Sie verlangen dafür geeignete, geprüfte Ausrüstung.

Wann ersetzt ein Seil- oder Schienensystem viele Einzelpunkte?

Sobald lange Wege durchgehend gesichert werden sollen, ist ein Seilsystem nach EN 795:2012 Typ C oder ein Schienensystem nach Typ D meist die bessere Lösung als eine Kette von Einzelpunkten, weil sich der Anwender ohne Umhängen über die gesamte Strecke bewegt.

Ein Seilsystem besteht aus Anfangs-, End- und Zwischenpunkten sowie einem gespannten Edelstahlseil; überfahrbare Zwischenhalter erlauben das Passieren ohne Aushängen. Die möglichen Abstände sind produktabhängig: Der SafeGuard AP 2 ist für Abstände bis 15 m im Seilsystem ausgelegt, das Spann- und Dämpfungsset Set Control Single von SafeGuard Line für gerade Seilstrecken bis 30 Laufmeter. Wo unterhalb der Kante wenig Freiraum bleibt oder überkopf gesichert wird, ist die starre Schiene im Vorteil. Welcher Typ wozu passt, erklärt der Ratgeber EN 795 Typ A bis E; die Produkte finden Sie unter Anschlagpunkte und Seil- und Schienensysteme.

Was ändert sich bei mehreren Personen und beim Rettungskonzept?

Sobald zwei oder mehr Personen gleichzeitig gesichert sind, muss die Anschlageinrichtung zusätzlich nach CEN/TS 16415 geprüft und für die entsprechende Personenzahl zugelassen sein – das beeinflusst die Produktwahl ebenso wie Zahl und Anordnung der Punkte.

EN 795:2012 betrachtet die Benutzung durch eine einzelne Person. Arbeiten zwei Fachkräfte gemeinsam auf dem Dach, etwa bei der Wartung einer Photovoltaikanlage, sind Produkte mit entsprechender Zulassung nötig; der SafeGuard AP 2 ist beispielsweise für bis zu vier Personen zugelassen. Ebenso gehört das Rettungskonzept in die Planung: Wer im Auffangsystem arbeitet, muss innert weniger Minuten aus dem Gurt befreit werden können; Anschlagpunkte werden deshalb auch so gesetzt, dass eine zweite instruierte Person eingreifen kann. Nach der Montage wird die Anlage dokumentiert und regelmässig durch eine sachkundige Person kontrolliert – wie das abläuft, beschreibt der Ratgeber Anschlagpunkte prüfen.

Die richtige Zahl ergibt sich also nicht aus einer Faustregel, sondern aus Nutzung, Geometrie und Untergrund Ihres Objekts; die Vorgaben der Suva und ihr Merkblatt «Arbeiten auf Dächern» (44066) geben den Rahmen vor. Die Riwega Swiss GmbH erarbeitet auf Basis Ihrer Pläne oder einer Begehung vor Ort ein Sicherungskonzept mit Systemvorschlag, Positionsplan und Dokumentation – vereinbaren Sie dazu eine Beratung.

Häufige Fragen

Gibt es eine Faustregel für die Anzahl Anschlagpunkte pro Quadratmeter?

Nein. Die Anzahl wird objektbezogen ermittelt und hängt von den begangenen Flächen, dem Wegenetz, dem Abstand zur Absturzkante, der Länge des Verbindungsmittels und der Zahl gleichzeitig gesicherter Personen ab. Seriös geplant wird anhand eines Dachplans mit allen Einbauten und Arbeitsorten, nicht anhand der Quadratmeterzahl.

Was ist ein Pendelsturz und warum ist er bei der Planung wichtig?

Von einem Pendelsturz spricht man, wenn eine Person seitlich versetzt zum Anschlagpunkt über die Kante stürzt und danach zur Seite schwingt. Dabei kann sie gegen Bauteile prallen oder das Seil an der Kante beschädigen. Vermieden wird er, indem Anschlagpunkte so angeordnet werden, dass der seitliche Versatz klein bleibt – oder durch ein horizontales Seilsystem.

Wann lohnt sich ein Seilsystem statt vieler Einzelanschlagpunkte?

Sobald lange, durchgehende Wege gesichert werden müssen, etwa entlang von Photovoltaikfeldern oder Attiken. Beim Seilsystem nach EN 795:2012 Typ C bewegt sich der Anwender ohne Umhängen über die gesamte Strecke; überfahrbare Zwischenhalter machen das möglich. Bei nur wenigen, punktuellen Arbeitsorten bleiben Einzelanschlagpunkte die einfachere Lösung.

Ändert sich die Planung, wenn zwei Personen gleichzeitig arbeiten?

Ja. EN 795:2012 deckt die Benutzung durch eine Person ab; für die gleichzeitige Nutzung durch mehrere Personen muss die Anschlageinrichtung zusätzlich nach CEN/TS 16415 geprüft und entsprechend zugelassen sein. Die zulässige Personenzahl steht im Datenblatt und auf der Kennzeichnung und beeinflusst Produktwahl sowie Anordnung der Punkte.

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